Sperrklausel EU-Wahl

Sperrklausel bei der EU-Wahl

28.06.2023 (Redaktion)

Der Deutsche Bundestag hat am 15. Juni 2023 mit den Stimmen der Regierungsparteien und der CDU/CSU beschlossen, dass bei der EU-Wahl in Deutschland zukünftig eine 2%-Sperrklausel greifen soll.

Ob und wann eine Sperrklausel in Kraft treten wird, ist aktuell noch nicht klar. In der Vergangenheit sind ähnliche Versuche vom Bundesverfassungsgericht stets für ’nicht mit dem Grundgesetz vereinbar‘ erklärt worden.

Die AG EU und Europa hat zu diesem Thema eine Erklärung verfasst.

„Die Mitglieder der AG EU und Europa halten den Beschluss des Deutschen Bundestages daher für verfassungswidrig und unterstützen eine Anfechtung des Beschlusses vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die formulierte Erklärung zur Sperrklausel bei EU-Wahlen basiert auf den 4 Säulen von dieBasis und dem Konsens der Mitglieder der AG EU und Europa.“

Zusätzlich soll das Stimmungsbild aller Mitglieder erfasst werden.

🟩🟩🟦🟦🟥🟥🟧🟧

Zur Umfrage (nur für Mitglieder): https://diebasis.team/index.php/apps/polls/vote/567

Die AG EU und Europa freut sich auf Rückmeldungen!

Kontakt:

Erklärung zur EU-Wahl Sperrklausel