Erleben wir gerade das Ende der Rundfunkgebühren?

Ein Gastbeitrag von Holger Gräf

Eine gute und eine schlechte Nachricht zur aktuellen Entwicklung

In den letzten Tagen machen die Rundfunkanstalten – im Volksmund oft noch „GEZ“ genannt – wieder von sich reden. Grund ist eine Änderung bei den Zahlungserinnerungen für sogenannte Selbstüberweiser. Künftig sollen die vierteljährlichen Mahnungen entfallen – stattdessen wird einmal jährlich gemahnt. Die Mahngebühren bleiben jedoch nicht aus, sondern werden gebündelt auf diese eine Mahnung aufgeschlagen. Das Perfide daran: Diese Mahnung ist sofort fällig und kann im schlimmsten Fall sogar in Beugehaft münden.

Rundfunkgebühren

Das ist die schlechte Nachricht.
Doch es gibt auch eine gute – und die dürfte für die Rundfunkanstalten schmerzhafter sein:

Seit Januar 2024 hat sich die rechtliche Lage, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, erheblich verändert. Still und leise haben viele Kommunen ihre Zusammenarbeit mit dem WDR beendet – bisher fungierten deren Stadtkassen als Geldeintreiber für die Rundfunkbeiträge.

Das war brisant, denn Kommunen verfügen über weitreichende Zwangsmittel: Konto- und Gehaltspfändungen können ohne vorheriges Gerichtsverfahren durchgeführt werden. Ein Verwaltungsakt reicht aus. Genau das war auch der Grund, warum viele sogenannte „GEZ-Widerspruchs-Dienstleister“ letztlich scheiterten – ihre „Strategien“ setzten voraus, dass ein Gerichtsvollzieher erst nach einem Urteil auftaucht. In Wirklichkeit wurde oft direkt das Konto leergeräumt – ohne jegliche Anhörung.

Nun sieht die Lage anders aus.

Die Rundfunkanstalten – juristisch gesehen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts mit hoheitlicher Beleihung – verfügen selbst nicht über diese Durchgriffsmöglichkeiten. Sie müssten nun für jeden einzelnen Zahlungsrückstand ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen, um anschließend überhaupt vollstrecken zu können.

Wenn der WDR also öffentlich betont, es ändere sich im Prinzip nichts und künftig käme eben ein eigener Gerichtsvollzieher – dann ist das nur die halbe Wahrheit. In Wirklichkeit wird das gesamte Verfahren deutlich aufwendiger, langwieriger – und teurer. Dazu kommt: Jetzt entscheiden auch Gerichte über Einwände, und damit haben erstmals auch Beitragsgegner eine reale Chance, gehört zu werden.

Man munkelt sogar, dass der eine oder andere Freistellungsbescheid beim WDR schlicht „verloren gegangen“ sei – bislang hatte man als Betroffener kaum eine Handhabe. Irgendwann hieß es einfach: Zahle – oder dein Konto wird gepfändet.

Jetzt aber ist es eine Frage der Wirtschaftlichkeit:

Ab welcher Zahl von Verweigerern lohnt sich der Aufwand nicht mehr? Wann übersteigen Kosten den Nutzen? Und wann beginnt das Nachdenken über ein alternatives Finanzierungsmodell?

Vielleicht ja eines, bei dem der Bürger nur zahlt, was er tatsächlich sehen – oder hören – will. Doch dann könnten die Öffentlich Rechtlichen getrost einpacken.