Ein Gastbeitrag von Patrick Krone
In Deutschland heißt es in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
In der Praxis wird dieser Artikel jedoch eingeschränkt, wenn es um die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht geht. Diese Richter werden derzeit nicht direkt vom Volk, sondern vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Parlamente handeln dabei stellvertretend, ohne dass die Bürger selbst unmittelbar Einfluss auf die Auswahl nehmen können.
Dies widerspricht dem Demokratieprinzip in seiner tiefsten Form, denn die Verfassungsrichter sind diejenigen, die letztlich darüber entscheiden, ob Gesetze, die unser tägliches Leben prägen, mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wer die Hüter der Verfassung sind, sollte nicht hinter verschlossenen Türen von Parteigremien und Koalitionsrunden ausgehandelt werden. Das aktuelle Verfahren mit Empfehlungsgabe durch bestimmte Parteien ist zutiefst undemokratisch und offenbart ein tiefes Misstrauen in uns, den Souverän.

Ein basisdemokratisches Wahlverfahren für Verfassungsrichter
Ein gerechtes und demokratisches Verfahren wäre es, die Richter am Bundesverfassungsgericht direkt durch das Volk wählen zu lassen, ähnlich wie es in den USA in vielen Bundesstaaten praktiziert wird.
So könnte dieses Verfahren aussehen:
- Öffentliche Kandidaturphase: Jede qualifizierte Person kann binnen einer bekanntgegebenen Frist kandidieren.
- Öffentliche Anhörungen: Alle Kandidaten stellen sich den Fragen von Bürgern, Medien und Fachverbänden in einem transparenten Kandidatenverfahren. Alle Kandidaten erhalten gleiche Vorstellungsrechte und haben gleichzeitig dieselben Transparenzpflichten.
- Direkte Volksabstimmung: Alle wahlberechtigten Bürger stimmen dann in einer bundesweiten Abstimmung ab, welche Kandidaten die Richterstellen besetzen sollen.
- Amtszeit mit Rechenschaftspflicht: Die Amtszeiten bleiben begrenzt (z. B. 8 Jahre), um Fluktuation zu ermöglichen.
- Eine Abwahl eines Verfassungsrichters ist in besonderen Fällen möglich, unterliegt aber hohen Hürden, wie eine qualifizierte ⅔ Mehrheit bei gleichzeitiger Nachbesetzung.
Wesentliche Vorteile dieses Modells
- Maximale demokratische Legitimation: Die Bürger entscheiden selbst, wer die Verfassung hütet und schützt.
- Die Parteien-Oligarchie verliert Einfluss auf die Gerichtsbarkeit, die horizontale und vertikale Gewaltenteilung gewinnt hinzu.
- Transparenz statt Parteideals: Die Auswahl wird nicht länger von Parteipolitik dominiert.
- Stärkung des Vertrauens in die Justiz: Die Bürger erkennen das Gericht als ihre Institution an, nicht als Instrument politischer Eliten.
- Verfassungsrecht als lebendige Demokratie: Die Bürger nehmen aktiv Verantwortung für den Schutz ihrer Grundrechte und Freiheiten wahr.
- Schutz vor Machtmissbrauch: Wer das Recht schützt, wird vom Volk kontrolliert, nicht von Machtinteressen einzelner Parteien.
Unsere basisdemokratischen Forderungen
- Einführung der Direktwahl der Bundesverfassungsrichter durch das Volk.
- Öffentliche und transparente Kandidatenvorstellung und -prüfung.
- Digitale und barrierefreie Abstimmungsmethoden, um allen Bürgern die Teilnahme zu ermöglichen.
- Verankerung dieses Verfahrens im Grundgesetz, um den Willen des Volkes nachhaltig abzusichern.
Fazit
Solange Verfassungsrichter nicht direkt vom Volk gewählt werden, wird der Satz „Alle Macht geht vom Volke aus“ nicht vollständig gelebt und bleibt eine Worthülse. Ein basisdemokratisches Wahlverfahren für Verfassungsrichter ist kein radikaler Schritt, sondern ein konsequenter Ausdruck wahrer Demokratie, in der das Volk seine Verfassung aktiv schützt.
Es ist Zeit, dass wir alle Verantwortung übernehmen und fordern, was unser Grundgesetz uns verspricht: Alle Macht geht vom Volke aus.