Zur Causa „Frauke Brosius-Gersdorf“

Der Landesverband der Partei dieBasis erkennt die Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts und der Wissenschaftsfreiheit ausdrücklich an. Dennoch halten wir es für dringend notwendig, die Diskussion um die Personalie Frauke Brosius-Gersdorf differenziert im Lichte der Grundrechte, insbesondere der Freiheitsrechte und der Bürgerbeteiligung, zu betrachten.

Brosius-Gersdorf

1. Transparenz und Bürgerbeteiligung im Richterwahlsystem

Die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts betrifft unmittelbar die Bürger, da dieses Gericht als Hüterin der Grundrechte und unseres Grundgesetzes fungiert. Die bisherige Praxis, Richterwahlen hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln, widerspricht dem Gedanken einer gelebten Demokratie. Aus unserer Sicht ist es legitim, dass kritische Stimmen aus der Bevölkerung und aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen ihre Bedenken gegenüber vorgeschlagenen Kandidaten äußern und dass diese ernsthaft geprüft werden – auch wenn es sich um eine etablierte Wissenschaftlerin handelt.

2. Meinungsfreiheit und Kritik als Ausdruck demokratischer Grundrechte

Die Kritik an bestimmten juristischen Positionen oder am Wirken einer Kandidatin im öffentlichen Raum ist ein Ausdruck der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG. Wenn Bürger und Abgeordnete Zweifel äußern, sollte dies nicht als pauschale Diffamierung oder Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit diskreditiert werden. Vielmehr ist es ein gesundes Zeichen einer funktionierenden Demokratie, dass auch Personen mit hoher fachlicher Reputation hinterfragt werden dürfen, wenn deren Positionen möglicherweise nicht im Einklang mit der Wahrung der Grundrechte und dem Schutz vor staatlicher Übergriffigkeit stehen.

3. Wissenschaftsfreiheit endet nicht bei Kritik an Positionen

Die Wissenschaftsfreiheit schützt die Forschung und Lehre, jedoch nicht vor öffentlicher Auseinandersetzung mit den vertretenen Positionen. Gerade in den vergangenen Jahren haben viele Bürger erlebt, wie Grundrechte unter dem Deckmantel einer vermeintlichen „Alternativlosigkeit“ eingeschränkt wurden. Die Basisdemokratie erfordert daher, dass Bürger auch wissenschaftliche Positionen kritisch hinterfragen dürfen – insbesondere, wenn diese die Grundrechte berühren oder relativieren.

4. Politische Verantwortung gegenüber dem Souverän

Politiker und Ausschüsse stehen in der Verantwortung gegenüber dem Volk, nicht gegenüber den Erwartungen einzelner akademischer Zirkel. Das Festhalten an einer Personalie darf nicht wichtiger sein als die umfassende Prüfung ihrer Positionen in Bezug auf Grundrechte, Freiheit und staatliche Machtbegrenzung. Wenn es Zweifel gibt – ob begründet oder unbegründet –, sind diese transparent aufzuarbeiten, anstatt Personalentscheidungen als reinen akademischen Selbstzweck zu betrachten.

5. Fokus auf Grundrechte statt Machtwahrung

Die Diskussion sollte sich weniger um die „Beschädigung von Institutionen“ drehen, sondern um die Frage, wie das Bundesverfassungsgericht seiner Aufgabe, die Grundrechte der Bürger konsequent zu schützen, auch künftig nachkommen kann. Hierbei ist die kritische Prüfung von Kandidaten ein notwendiger Bestandteil – kein Angriff auf das System.

Fazit
dieBasis setzt sich für maximale Transparenz, Bürgerbeteiligung und Schutz der Grundrechte ein. Persönliche Integrität und Fachkenntnis sind wichtig, doch dürfen sie nicht vor sachlicher, öffentlicher Kritik schützen, wenn Grundrechte auf dem Spiel stehen. Eine echte demokratische Kultur schützt nicht nur Wissenschaftler vor Diffamierung, sondern auch die Bürger vor Richtern, die bereit sind, staatliche Eingriffe in die Grundrechte zu rechtfertigen. Darum begrüßen wir eine breite und transparente Diskussion über alle Kandidaten des Bundesverfassungsgerichts im Sinne des Souveräns: der Bürger.