Gastbeitrag von Frank Bothmann
Die Initiative „1bis19.de“ hat sich infolge der massiven Grundrechtsverletzungen in Deutschland zu Zeiten der Corona-Krise gegründet. Der Initiative sind die Grundrechte, die in den Artikeln 1 – 19 des Grundgesetzes formuliert sind, von großer Bedeutung und für den Erhalt des Rechtsstaates unerlässlich. Leider findet eine Verletzung der Grundrechte in der aktuellen deutschen Politik und Gesellschaft permanent und in der Tat mit einer hohen destruktiven Kreativität statt.
Um hierfür eine verstärkte öffentliche Wahrnehmung zu erzeugen, sei dem Verein 1bis19.de vorab für die Auslobung und Durchführung des Preises ein großer Dank ausgesprochen.
Am 25.10.25 fand in einem vollbesetzten Tagungsraum eines Kölner Hotels die Preisverleihung statt.

Den Positivpreis erhielt: Jugendrichter Christian Dettmar
Die Initiatoren überraschten das gespannte Publikum mit einigen unbekannten Details der Preisverleihung. So wurde zuerst ein Positivpreis angekündigt und insgesamt seien drei Preisträger für den kreativsten Umgang mit dem Grundgesetz von der Jury ausgewählt worden.
Die Auswahl und die Laudatio für den Positivpreis war den Vereinsmitgliedern vorbehalten. Die Wahl fiel auf Christian Dettmar, den Jugendrichter aus Weimar, der die Corona-Maßnahmen in Frage stellte, in dem er seine verfassungsgemäße Rolle als Richter wahrnahm und die staatlichen Maßnahmen auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen ließ. Er hat die Wucht des Corona-Maßnahmenstaates für uns alle schmerzlich zu spüren bekommen. Die Annahme des mit Euro 1019,- dotierten Preises musste er ablehnen, da er, ähnlich wie im Mittelalter, mit einem umfassenden „rechtlichen“ Bann belegt wurde. Die Preisannahme wäre ihm als Vorteilsnahme ausgelegt worden. Die Laudatio brachte einen tiefen Respekt gegenüber der Person Christian Dettmars zum Ausdruck und war von großer Empathie geprägt.
Die Negativpreise erhielten: das Bundesverfassungsgericht, Angela Merkel und die Stadt Ludwigshafen
Ein deutlicher Kontrast waren im Anschluss die Laudatio-Reden zu den Preisträgern auf den ersten Plätzen. Dies sind Angela Merkel, die Stadt Ludwigshafen und das Bundesverfassungsgericht, denen gemeinsam ist, dass sie bewusst gegen die grundgesetzliche Ordnung Deutschlands verstoßen haben. Und dies mit einer durchaus destruktiven Kreativität.
Aus der Laudatio für den ersten Preisträger, dem Bundesverfassungsgericht (BVG), seien hier zwei Aspekte hervorgehoben. Die verfassungsgemäße Funktion des BVG ist der Schutz der Grundrechte der Bürger gegenüber einem übergriffigen Staat. Dieser Aufgabe der Gewaltenteilung kommt das BVG mehr und mehr nicht mehr nach, sondern macht sich gemein mit der Bundesregierung. Hiermit wurde Vertrauen gegenüber dem Bürger als wesentliche Basis für ein demokratisches Gemeinwesen, nachhaltig zerstört. Der wehrhafte Ausdruck „Dann gehen wir nach Karlsruhe!“ hat seinen Wert vollkommen verloren.
Beispielhaft wurde hier auch das sog. Klimaschutz-Urteil des BVG aufgeführt. In dem Urteil macht das BVG detaillierte politische Vorgaben für die Regierung – ein vollkommener Bruch mit der grundgesetzlich festgelegten Gewaltenteilung. Das BVG spielt hier gleichzeitig die Rolle der Judikative und der Legislative. Das BVG verkommt hierdurch zu einem Erfüllungsgehilfen der Regierung. Ein vollkommener Widerspruch zum Grundgesetz.
Die kürzlich ernannte neue Verfassungsrichterin Ann-Katrin Kaufhold steht im Übrigen für diesen weiteren Kurs des BVG, Politik mit den Mitteln der Judikative umzusetzen. Das war und ist jedoch ein massiver Machtmissbrauch des BVG gegenüber den Bürgern, die es eigentlich vor dem übergriffigen Staat zu schützen hat.
Abschließende Podiumsdiskussion
Die Preisverleihung endete mit einer Podiumsdiskussion der beiden Laudatoren Vera Lengsfeld und Roland Tichy zusammen mit Peter Grimm und als Moderator Gerd Buurmann. Die beiden ehemaligen DDR-Widerstandsaktivisten Lengsfeld und Grimm boten für das kritisch-bürgerliche Publikum aus dem tiefen Westen einen Einblick in vergangene und doch wieder gegenwärtige totalitäre Staatsstrukturen. Gerd Buurman zog passenderweise den Vergleich zwischen den heutigen Meldestellen und deren Zuträger als „Inoffizielle Mitarbeiter (IM)“ wie seinerzeit in der DDR.
Die Diskussion hätte etwas mehr „Spirit“ gebrauchen können. Hier sei eine Anregung aus der Publikumsdiskussion aufgegriffen indem hier auch andere Akteure aus dem demokratischen Widerstand hätten einbezogen werden können. Eine Person vom Schlage des Ralf Ludwig hätte der Veranstaltung noch gut getan.
dieBasis NRW schlägt weitere Preisträger vor
Der Aufruf für den Wettbewerb war öffentlich und jeder konnte Vorschläge einreichen. Aus der gemeinsamen politischen Arbeit vom Landesvorstand dieBasis NRW wurden durch den Autor deshalb folgende Preisträger vorgeschlagen:
– Die Naturschutz-Initiative, die das Verbandsklagerecht höher bewertet als den Schutz des Eigentums und die körperliche Unversehrtheit der Küstenbewohner.
– Der Verkehrsverbund RheinRuhr und die Rheinbahn, die die Bargeldzahlung im Öffentlichen Nahverkehr abschaffen wollen und damit die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2, GG) negieren.
– Die Bundesregierung bürdet den Städten eine neue Pflichtaufgabe mit der „Kommunalen Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ auf. Da eine Gegenfinanzierung fehlt verstößt dieses Vorhaben gegen das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen nach Artikel 28 GG. Mit der enormen „wohnungsscharfen“ Datenerhebung werden Persönlichkeitsrechte der Bürger und der Schutz des Eigentums (Artikel 14 GG) missachtet.
– Der Kreis Mettmann führt ungefragt mit thermografischen Befliegungen eine Datenerfassung von allen Gebäuden durch, die für die kommunale Wärmeplanung ausgewertet werden. Dies steht im Widerspruch zum Schutz des Eigentums (Artikel 14 GG).
Fazit
Diese Beiträge machen deutlich, dass die Missachtung des Grundgesetzes allgegenwärtig ist. Obwohl das Grundgesetz eine Wertebasis für unsere Gesellschaft ist und handlungsleitend für die Politik sein muss, passiert das Gegenteil. Die Partei dieBasis unterstützt deshalb jede Initiative, die die Wertvorstellungen des deutschen Grundgesetzes wieder in den Mittelpunkt unseres Handelns stellt.
Der Preis für den kreativsten Umgang mit dem Grundgesetz soll im nächsten Jahr wiederholt werden. Es wäre wünschenswert, wenn es hierbei einen Fokus auf diesen alltäglichen wertlosen Umgang mit dem Grundgesetz geben würde. Das hat unser Grundgesetz nicht verdient.
#dubistdieBasis
