Infolge der sogenannten Corona-Pandemie wurden im Jahr 2020 neuartige mRNA-Impfstoffe entwickelt. Trotz intensiver Warnungen aus der Wissenschaft vor zu erwartenden Risiken startete die deutsche Bundesregierung ab März 2021 eine groß angelegte Impfaktion mit Produkten von vier Herstellern (Moderna, Johnson & Johnson, AstraZeneca und BioNTech) und forderte die Bevölkerung auf, sich impfen zu lassen.
Dabei war die Rückgabe zuvor ausgesetzter oder eingeschränkter Grundrechte teilweise daran gebunden, ob man dieser Aufforderung Folge leistete. So hingen die Teilnahme am öffentlichen Leben, Reisemöglichkeiten sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vom Impfstatus ab.
Während öffentlich die Harmlosigkeit der Impfstoffe betont wurde und sich der spätere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach beispielsweise zu der Äußerung hinreißen ließ, die Impfung sei „praktisch nebenwirkungsfrei“, sicherte man dem Hersteller BioNTech zeitgleich vertraglich die Freistellung von Schadenersatzansprüchen sowie juristische Unterstützung zu.
Dieser Umstand führte zu der grotesken Situation, dass zahlreiche Impfgeschädigte finanziell nicht in der Lage sind, ihre Schadenersatzansprüche gegenüber BioNTech durchzusetzen, da der Staat diese Bemühungen konterkariert, indem er die Beklagte mit einer Vielzahl von Anwälten unterstützt. Dazu gehört unter anderem auch der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann.
Einer der engagiertesten deutschen Anwälte im Opferschutz ist der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich. Er ruft derzeit zu einem neuen Vorgehen auf, das dazu beitragen könnte, die zahlreichen Geschädigten zu unterstützen.
Grundlage ist eine Studie unseres Mitglieds Ulrike Kämmerer et al. aus dem Jahr 2024, die darlegt, auf welche Weise die Impfstoffe den Körper schädigen. Auf dieser Basis soll Strafanzeige erstattet werden. Eine Strafanzeige führt zwar nicht unmittelbar zu einer Entschädigung, klärt jedoch die Schuldfrage. Mit anderen Worten: Wenn sie erfolgreich ist, steht fest, dass BioNTech und die Bundesregierung strafrechtlich gehandelt haben. Dies würde spätere Schadenersatzforderungen erheblich erleichtern.
Im Fokus stehen dabei Geschädigte dreier Impfchargen des Herstellers Pfizer/BioNTech, nämlich:
EX8679
FD7958
FE6975
Inzwischen ist bekannt, dass es zwischen einzelnen Chargen erhebliche Unterschiede gab. Während einige Chargen – zumindest bislang – praktisch weder Wirkung noch Nebenwirkungen zeigten, erwiesen sich andere als fatal für Geimpfte. Einen Überblick hierzu bietet die Internetseite HowBadIsMyBatch, die während der Impfkampagne aus Deutschland nicht erreichbar war, inzwischen jedoch wieder zur Verfügung steht. Dort können Betroffene prüfen, ob es weitere Verletzte oder Tote im Zusammenhang mit ihrer Charge gab.
Auch Impfopferanwalt Tobias Ulbrich hat anhand seiner Mandanten eine deutsche „Hitliste“ besonders auffälliger Chargen erstellt. Die oben genannten gehören dazu.
Wenn Du Dich der Strafanzeige anschließen möchtest, musst Du nachweisen, dass Du mindestens eine der genannten Chargen erhalten hast. Dies erfolgt mithilfe Deines Impfausweises, in dem die Chargennummer vermerkt ist.
In diesem Fall wende Dich bitte an Tobias Ulbrich unter der E-Mail-Adresse .
Es entstehen keine Kosten.
Wir wünschen von Herzen viel Erfolg.
