Sachsen-Anhalts Bildungsministerium wagt den Vorstoß und untersagt die Nutzung sogenannter Gendersternchen und anderer Arten der Genderschreibweise an Schulen.
Mit dem Verbot folge Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) lediglich einem Beschluss des Rats der deutschen Rechtschreibung, wonach Genderzeichen “nicht zum Kernbereich der deutschen Orthografie” gehörten. (Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-08/gendersternchen-verbot-sachsen-anhalt)
Auch der Verein Deutsche Sprache (https://vds-ev.de/mitteilungen/rechtschreibrat-staerkt-die-deutsche-sprache/) positioniert sich klar: „Sprache kann nicht ungerecht sein, Menschen können dies sein“, so der Vorsitzende Prof. Walter Krämer. „Sprache ist in erster Linie ein Kommunikationsmittel, das mit seiner Entwicklung ökonomischen Anforderungen folgt.“ Wer willkürliche und unklare Zeichen verwendet oder ihre Bedeutung verändert, gefährdet die Verständlichkeit.
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#dieBasisNRW meint: Ob Verbote der richtige Weg sind, ist fraglich. Jeder Mensch sollte frei entscheiden. An Schulen (auch bei Behörden und in Presseerzeugnissen) sollten die Regeln der deutschen Rechtschreibung jedoch uneingeschränkt gelten, um Klarheit, Verständlichkeit und Einheitlichkeit zu ermöglichen.
Autor (NSF)