Steinmeiers Grundsatzrede

„Kein mündiger Wähler kann sich auf mildernde Umstände herausreden, …

… wenn er sehenden Auges politische Kräfte stärkt, die zur Verrohung unserer Gesellschaft und zur Aushöhlung der freiheitlichen Demokratie beitragen.“
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, August 2023

Dieser Satz aus Steinmeiers Grundsatzrede zum 75-jährigen Jubiläum des Herrenchiemsee-Konvents führte in den letzten Tagen zu Diskussionen in der breiten Öffentlichkeit. (Quelle https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/steinmeier-herrenchiemsee-rede-waehler-buerger/)

Fraglich bleibt, warum der Bundespräsident die Sprache des Strafrechts für politische Meinungen verwendet, die ihm nicht gefallen. Nach §49 StGB meint das eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren. Droht Steinmeier nun tatsächlich damit, dass es bei „falscher“ Stimmabgabe keine „mildernden Umstände“ gibt? Und wer will richtig oder falsch beurteilen?

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Fakt ist: Es ist nicht strafbar „falsch“ bzw. anders zu wählen, als es die veröffentlichte Mainstream-Meinung gerne sieht. Ein Bundespräsident sollte aus unserer Sicht versöhnen und nicht spalten und eine direkte Legitimation aus der Bevölkerung haben, die er repräsentiert. Daher fordert dieBasis, dass Bundespräsidenten künftig mittels direkter Wahl durch die Bürger gewählt werden sollten: Bestenauslese auf allen Ebenen der Politik.