Politische Steuerung durch den Landesentwicklungsplan.
Gastbeitrag von Frank Bothmann
Wind- und Solarenergie: Obwohl es in NRW und dem gesamten Bundesgebiet ein technisches Überangebot an sogenannten „Erneuerbaren Energien“ (EE) durch Solar- und Windkraftanlagen gibt und hierdurch die Gefahr eines Netzzusammenbruches („Blackout“) stetig wächst, ist es Ziel der Landesregierung NRW den weiteren Ausbau zu fördern.
Rolle der Landesplanung und Bedeutung des Landesentwicklungsplans
Eine strategische Bedeutung kommt hierbei der Landesplanung zu. Mit dem Landesentwicklungsplan werden Ziele und Grundsätze sowie räumliche Zuordnungen der wichtigsten Flächennutzungen wie Natur/Landschaft, Siedlungen, Gewerbe-/Industrieflächen und Infrastrukturflächen erarbeitet. Dieses Planwerk stellt eine Vorgabe für genauere Regional- und Flächennutzungspläne dar, die den Inhalten formal und inhaltlich folgen müssen.
Flächenverbrauch durch Wind- und Solarenergie
Die Stromgewinnung durch Wind- und Solarenergie ist sehr flächenintensiv. Beide Techniken besitzen eine geringe Energiedichte. Es kann, bezogen auf die Fläche, nur sehr wenig Energie aus dem jeweiligen Wettergeschehen in Strom umgesetzt werden.
Aus diesem Grunde ist die räumliche Planung auf Landes- und Regionalebene für die Lobbyisten der Energiewende von strategischem Interesse. Ohne eine ausreichende Flächenverfügbarkeit und wegen der geringen Energiedichte kann nicht ausreichend Strom gewonnen werden.

Ziele der 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes
Aktuell hat die Landesregierung eine 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes beschlossen und zu diesem wird gerade ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Hier geht es um die Förderung des Ausbaus von Wind- und Solarenergie im erheblichem Umfang.
In der Zielsetzung heißt es: Anlass für die beabsichtigte 3. Änderung des LEP ist, dass die Landesregierung im Einklang mit der o. g. raumordnerischen Leitvorstellung für Nordrhein-Westfalen das Leitbild eines klimaneutralen Industrielands mit einer nachhaltigeren Landesentwicklung verfolgt. Durch einen verantwortungsbewussteren Umgang mit Flächen und Ressourcen soll mehr zu Klimaschutz und Klimaanpassung beigetragen und den nachfolgenden Generationen damit eine lebenswerte Zukunft ermöglicht werden. Der Klimawandel gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Um die Erderwärmung, wie im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbart, auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen kurzfristig drastisch reduziert und perspektivisch bilanzielle Treibhausgasneutralität erreicht werden. Der über die 2. LEP-Änderung ermöglichte starke Ausbau der Erneuerbaren Energien ist dabei ein Schritt in diese Richtung. Mit der 3. LEP-Änderung soll nun zum einen Vorsorge getroffen werden für die erforderlichen Folgeinfrastrukturen des Ausbaus von Wind- und Solarenergie wie z. B. Konverter oder auch neue wasserstofffähige Gaskraftwerke. Darüber hinaus soll eine insgesamt nachhaltigere Mobilitätsentwicklung unterstützt werden, um so einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“
Politischer und administrativer Machtmissbrauch
Bereits auf der Zielebene ist der Ansatz der 3. LEP-Änderung kritisch zu sehen. Raumordnung, als Grundlage für planerische Entscheidungen und Festsetzungen, muss eine neutrale Perspektive einnehmen. Die hier formulierten Ziele machen jedoch deutlich, dass von einer eindimensional festgelegten Priorisierung einer einzigen Energiegewinnung ausgegangen wird. Hierdurch wird eine klare ideologisch begründete Ausrichtung der Planänderung deutlich.
Bereits mit der 1. Änderung des LEP hat die Landesregierung vor dem OVG Münster jedoch schon Schiffbruch erlitten. Eine voreilige Lenkung der Windenergie durch LEP NRW ist als rechtswidrig festgestellt worden.
Aus der Sicht von dieBasis:
Demokratische Legitimation statt zentraler Festlegung
Aus der Sicht von dieBasis kann eine solche eindimensionale Ausrichtung auf eine Art der Energieversorgung nicht von der Landesregierung allein und auch nicht durch administrative Festlegungen nachgeordneter Stellen festgelegt werden. Da es sich um einschneidende Änderungen handelt, die alle Bürger betreffen, kann diese Zielsetzung nur in einer landesweiten Abstimmung erfolgen, die alle wahlberechtigten Bürger miteinbezieht.
Das Verfahren der 3. LEP-Änderung ist ebenso wie die 2. LEP-Änderung ideologisch begründet und nicht am Allgemeinwohl der Bevölkerung ausgerichtet. In dem Sinne ist das Verfahren, dass das Ziel verfolgt normative Festsetzungen zu organisieren, als ein politischer und administrativer Machtmissbrauch einzustufen.
Energieversorgung demokratisch organisieren – ökonomisch tragbar für alle Bürger und Unternehmen
Im Programm zur Bundestagswahl 2025 fordert dieBasis Technologieoffenheit statt Ideologie, ohne eine Gefährdung des Industriestandorts Deutschland oder der Versorgungssicherheit. Eine sichere Energieversorgung für Deutschland und erst recht im Industrieland NRW, ist nur durch die gleichzeitige und ausgewogene Nutzung aller Primärenergieformen sowohl für die Wärme- als auch für die Stromerzeugung unerlässlich. Nur durch einen Mix aller Energieformen, deren Einsatz an den jeweiligen Grenzkosten orientiert werden muss, kann eine für alle Bürger bezahlbare Energie- und Stromversorgung umgesetzt werden.
Kritik an der Raumordnungspolitik und Flächenpriorisierung
Vor dem Hintergrund ist ein Landesentwicklungsplan, der einseitig eine Energieform in den Vordergrund stellt, abzulehnen. Wind und Solarenergie sind die Energiegewinnungsformen mit der geringsten Energiedichte und erfordern deshalb einen unverhältnismäßig hohen Flächenbedarf. Diesen Flächenbedarf in der Raumordnung zu priorisieren ist nicht demokratisch. Hierüber müsste auf der Basis von Abstimmungen landesweit abgestimmt werden.
Grundrechtliche Perspektive auf Energiepolitik
Unter Einbeziehung der Grundrechtsperspektive ist diese technologische Einseitigkeit kritisch zu betrachten und abzulehnen. Die Ziele der 3. LEP-Änderung sollen die Bestrebungen einer sogenannten „Energiewende“ weiter unterstützen. Dies hat in Deutschland jedoch zu den weltweit höchsten Energie- und Strompreisen geführt. Durch die strukturellen Rahmenbedingungen der hemmungslosen Förderung von sogenannten „Erneuerbaren Energien“ entsteht aktuell für die Bundesbürger ein zusätzlicher Kostenaufwand von rd. 17 Mrd. Euro, die wegen der gesetzlich garantierten EEG-Umlage, seit zwei Jahren vollständig durch die Steuern der Bürger finanziert wird. Pro Kopf sind dies zusätzliche finanzielle Belastungen von rd. 200 Euro pro Jahr!
Diese strukturelle und durch staatliches Handeln verursachte Kostenbelastung des Bürgers wird als nicht grundrechtskonform bewertet. Von Relevanz ist hier insbesondere der Schutz des Eigentums, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Gleichheitsgrundsatz und andere Grundrechte.
Fazit: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die 3. LEP-Änderung
Die 3. LEP-Änderung ist also als ein weiterer Beitrag zu einem nicht grundrechtskonformen staatlichen Handeln durch die Landesregierung NRW zu bewerten.
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