Ein Gastbeitrag von Frank Bothmann
Die größte Städteregion in NRW soll Austragungsort für die Olympischen Spiele, die ab 2036 geplant sind, werden. Eine entsprechende Olympiabewerbung hat das Land NRW zusammen mit 17 nordrheinwestfälischen Städten beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingereicht und bereits die zweite Auswahlstufe erreicht. Die Region umfasst u.a. die Städte Köln, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Essen bis nach Dortmund.

Die Durchführung von Olympischen Spielen ist ein gewaltiger Kraftakt, der viel Geld, viel Investitionen in Infrastruktur oder die Ertüchtigung vorhandener Sportstätten erfordert. In der Regel ist ein Großteil der Finanzmittel hierzu über Steuergelder bereitzustellen.
Ratsbürgerentscheid nur per Briefwahl
Ausgehend von der Landesregierung NRW soll die tatsächliche Teilnahme an einer Olympiabewerbung und Ausrichtung durch ein „Referendum“, siehe Webseite, in Form eines Ratsbürgerentscheides erfolgen. Fristsetzung ist dafür der 19. April 2026.
Mit einem Ratsbürgerentscheid überträgt der Rat einer Stadt die Entscheidung in einer Sache an die Wahlbürgerschaft. Wie ein Bürgerentscheid jeweils zu organisieren ist, wird auf kommunaler Ebene in Satzungen festgelegt, die durch den Rat beschlossen werden. In der Regel gelten hierzu die allgemeinen Grundsätze nach dem Wahlrecht. Eines der Grundprinzipien ist die geheime Wahl womit rechtlich und organisatorisch gewährleistet sein muss, dass der Wähler eine nicht von anderen erkennbare Wahlentscheidung treffen kann.
Satzungsänderungen in den betroffenen Städten
In einer konzertierten, vom Land NRW gesteuerten Aktion, werden nun in allen betroffenen Städten jeweils durch Ratsbeschlüsse die Satzungen so geändert, dass Bürgerentscheide ausschließlich (!) per Briefwahl stattfinden sollen (Beispiele: aus Bochum und Essen). Ziel ist es, die zeitgleich stattfindenden Bürgerentscheide in allen Städten nur per Briefwahl durchzuführen.
Reine Briefwahl bei Bürgerentscheiden nicht sicher verfassungsgemäß
Eine Briefwahl ist stets nur als Ausnahme von der standardmäßigen Urnenwahl zu sehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach über die Zulässigkeit der Briefwahl zu entscheiden und hat festgestellt, dass die Briefwahl die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit einschränkt (Quelle).
Die Reduzierung auf eine reine Briefwahl entwertet Bürgerentscheide zu einem zweitklassigen Demokratieinstrument. Bürgerentscheide sind wie Wahlen wichtige Grundrechte der Bürger auf politische Selbstbestimmung, denen eine entsprechende Achtung und Wertschätzung gebührt. Darüber hinaus entzieht sich Briefwahl der Wahlbeobachtung, weil von vornherein keine Orte eröffnet werden, wo dergleichen stattfinden könnte.
Briefwahlen gelten als teilweise unsicher weil die Unterlagen nicht direkt vom Wähler in die Urne gegeben werden können.
9,5 Mio Euro aus der Sportförderung für die geplanten Ratsbürgerentscheide
Die geplanten Ratsbürgerentscheide per Briefwahl kommen den Steuerzahler vorab schon teuer zu stehen. Insgesamt wird das geplante Verfahren 12,5 Mio Euro kosten. 85 Prozent der Kosten will das Land übernehmen und hat dafür 9,5 Millionen Euro eingeplant. Und es könnte noch teurer werden: Laut Staatskanzlei handelt es sich bei der Zahl bislang um eine vorläufige Kostenschätzung.
Alleine die Stadt Köln rechnet laut einer Stadtratsvorlage mit 2,49 Millionen Euro Kosten für die Briefwahl. Der 15-prozentige Anteil der Stadt liegt laut der Vorlage bei 373.000 Euro. In Essen kostet der Bürgerentscheid laut Ratsvorlage 1,2 Millionen Euro – bei einem Eigenanteil der Stadt von 180.000 Euro. Das kritische Punkt ist hierbei, dass für die Landesmittel Gelder aus der Sportförderung quasi zweckentfremdet werden (Zitat aus WDR-Meldung 5.12.25).
Bürgerentscheide: neutrale Information und verfassungsgemäße sichere Durchführung notwendig
Die Durchführung von Olympischen Spielen ist in der heutigen Zeit mit einem enormen finanziellen, technischen, investiven und Sicherheitsaufwand verbunden. Die Einbeziehung der Wahl- und Steuerbürger in die Entscheidung deshalb sehr zu begrüßen.
Die absichtliche und mutwillige Reduzierung auf eine reine Briefwahl muss jedoch aus demokratischer Sicht abgelehnt werden. Die allgemeinen Grundsätze zur Durchführung freier, geheimer und öffentlicher Wahlen werden hierdurch eingeschränkt.
Eine notwenige Debatte in der Bürgerschaft und eine Entscheidungsfähigkeit erfordert zwingend eine umfassende und neutrale Information. Ob es ausreichend ist, den Bürgern eine Informationssammlung mit den Positionen der Ratsfraktionen und einer Stimmempfehlung des Oberbürgermeisters zu übermitteln, wie es die Stadt Essen ankündigt, muss bezweifelt werden.
In Verbindung mit dem leidlich bekannten staatstreuen und unkritischen Wirken der ÖRR-Medien muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass eine neutrale Informationsgrundlage für die Bürger nicht gegeben sein wird. Zu befürchten ist eher eine Kampagnen-Berichterstattung,mit der der Bürgerentscheid Regierungshandeln weiter legitimieren soll. In Verbindung mit der Einschränkung des Wahlrechtes auf die Briefwahl muss hier kritisch von einer weiteren Demokratie-Simulation gesprochen werden.
Unabhängig davon ist die Entscheidung für oder gegen die Bewerbung aus der Sicht des steuerzahlenden Bürgers tatsächlich von grundlegender Bedeutung. Die kann er nur als gut informierter Souverän leisten.
