Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte René Quarda, Landesvorsitzender dieBasis NRW, am 21.11.2023 im Berufungsverfahren zu 1.500 Euro Geldstrafe wegen eines politischen Posts auf seinem Facebook-Profil. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Oppositionspolitiker ein satirisches Fahndungsplakat, welches deutsche Regierungspolitiker als Kriminelle darstellt, im Herbst 2021 auf sein Facebook-Profil weitergeleitet und mit drei lachenden Smileys kommentiert hatte. Nach Ansicht des Gerichts erfüllen die drei Smileys zusammen mit dem regierungskritischen Plakat den Tatbestand der Beleidigung von Personen des politischen Lebens nach § 188 StGB.
Michael Aggelidis, stellvertretender Landesvorsitzender dieBasis NRW, äußerte Unverständnis über das Urteil: „Die unverhältnismäßig strenge juristische Verfolgung unseres Landesvorsitzenden wegen einer politischen Meinungsäußerung erweckt den für unser demokratisches Gemeinwesen fatalen Eindruck einer einseitigen Gesinnungsjustiz, welche deutsche Gesetze grundsätzlich zulasten von Kritikern deutschen Regierungshandelns auslegt. Ein Landesvorsitzender einer Oppositionspartei, der auf als eindeutig als Satire erkennbare Darstellungen mit Lachen reagiert, wird verurteilt, jeweils 500 Euro für jeden der drei auf seinem Facebook-Profil veröffentlichten Smileys zu zahlen. ZDF-Satiriker Jan Böhmermann, der auf X, vormals Twitter, im November 2022 ebenfalls eine Parodie eines RAF-Fahndungsplakats mit den Gesichtern bekannter deutscher Politiker zeigte, bleibt frei von Strafverfolgung. Welcher Bürger kann das noch nachvollziehen? Für uns Basisdemokraten sind solch doppelte Standards inakzeptabel.“
Das Berufungsverfahren am 21.11.2023 fand im sonst nur für Kapitalverbrechen genutzten Schwurgerichtssaal des Landgerichts Mönchengladbach statt und endete mit einer Bestätigung des Urteils des Amtsgerichts Viersen vom 15. August 2023. Die Viersener Richterin hatte die Auffassung vertreten, dass die öffentliche Darstellung von Regierungspolitikern als Kriminelle, in Verbindung mit Tatvorwürfen wie Genozid, Amtsmissbrauch und Volksverhetzung, die Lauterkeit und Glaubwürdigkeit von Politikern beeinträchtige und damit geeignet sei, ihr öffentliches Wirken zu erschweren. Der Anwalt der Verteidigung hatte gegen das Viersener Urteil Berufung eingelegt, ebenso wie die Staatsanwaltschaft gegen das aus ihrer Sicht zu geringe Strafmaß. Das Landgericht Mönchengladbach bestätigte nun das Amtsgericht Viersen sowohl inhaltlich als auch in der Höhe des Strafmaßes. Michael Aggelidis, stellvertretender Landesvorsitzender dieBasis NRW, sagte dazu, „Das Gericht verkennt die Reichweite und Bedeutung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit, indem es zugespitzte politische Kritik an Regierenden auf rein strafrechtliche Aspekte reduziert und damit die Ausübung der Meinungsfreiheit eingrenzt. Eine bedenkliche Entwicklung für einen Rechtsstaat.“
Michael Aggelidis und René Quarda, für den Vorstand des Landesverbandes NRW