Enteignung per Gesetzt: In Deutschland ist Eigentum in Artikel 14 unseres Grundgesetzes geschützt. Das Eigentum und das Erbrecht werden gesetzlich gewährleistet. Doch in der Praxis erleben wir zunehmend, wie dieser Schutz durch gesetzliche Regelungen ausgehöhlt wird. Ob Immobilien, Altersvorsorge oder Unternehmensgewinne, der Staat findet immer neue Wege, um privaten Besitz stärker zu regulieren, zu besteuern oder umzulenken. Eine Entwicklung, die viele Bürger zu Recht als eine „Enteignung durch die Hintertür“ wahrnehmen.

Ein besonders kontroverses Beispiel ist das geplante Vergesellschaftungsrahmengesetz.
Was ist das Vergesellschaftungsrahmengesetz?
Das Vergesellschaftungsrahmengesetz soll die Umsetzung von Artikel 15 des Grundgesetzes erleichtern. Artikel 15 erlaubt die Vergesellschaftung von Grund und Boden, von Naturschätzen und Produktionsmitteln. Es erlaubt also die Überführung privaten Eigentums in Gemeineigentum. Bisher war dieser Artikel juristisch kaum konkretisiert. Doch mit dem neuen Gesetz werden konkrete Verfahren zur Enteignung von Unternehmen oder Eigentümern festgelegt, etwa im Immobiliensektor.
Die Debatte darum wurde durch die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ in Berlin befeuert. Das Ziel: große Wohnungskonzerne enteignen und Wohnungen zurück in die öffentliche Hand holen. Mit dem Vergesellschaftungsrahmengesetz könnten derartige Vorhaben in Zukunft rechtlich einfacher durchgesetzt werden, allerdings mit massiven Auswirkungen auf Investoren, Vermieter und Mieter gleichermaßen.
Schleichende Enteignung in vielen Bereichen
Der Staat baut sich gesetzlich immer neue Möglichkeiten, um stärker in Eigentumsverhältnisse einzugreifen. Und das geschieht längst nicht nur im Wohnungsmarkt. Hier einige besonders kritische Bereiche:
1. Immobilien und Eigentum
- Grunderwerbsteuer: In vielen Bundesländern liegt sie bei über 6 %. Für Käufer eine spürbare Belastung – zumal sie aus dem Eigenkapital gezahlt werden muss.
- Mietregulierung: Mietpreisbremse, Mietendeckel und Zweckentfremdungsverbote greifen massiv in Vertragsfreiheit und Renditeerwartungen ein.
- Zwang zur energetischen Sanierung: Durch das neue Gebäudeenergiegesetz werden Hausbesitzer faktisch verpflichtet, hohe Summen in Wärmepumpen und Dämmung zu investieren. Das geschieht oft unter Zeitdruck.
2. Altersvorsorge und Kapitalbildung
- Die nachgelagerte Besteuerung führt dazu, dass viele Rentner Steuern auf Renten zahlen, die sie aus bereits versteuertem Einkommen angespart haben.
- Neue Vorschläge wie der „Deutschlandfonds“ oder eine staatlich organisierte Aktienrente könnten private Vorsorgeanlagen teilweise in die Obhut des Staates überführen und damit politisch steuerbar machen.
3. Unternehmen und Selbstständige
- Die Diskussion um eine Übergewinnsteuer zeigt: Wenn Unternehmen zu erfolgreich sind, wird ihnen das politisch negativ ausgelegt.
- Bürokratiekosten und Environmental Social Governance (ESG)-Regulierungen treffen besonders kleine und mittlere Betriebe – sie müssen teure Compliance-Vorgaben erfüllen, während große Konzerne damit leichter umgehen.
4. Inflation als stiller Enteigner
Nicht zu vergessen: Die hohe Inflation der letzten Jahre in Kombination mit niedrigen Realzinsen führt zu einem Wertverlust von Geldvermögen und Rentenansprüchen. Sparer, Rentner und Bezieher fester Einkommen werden so schleichend enteignet, während der Staat von der Inflation profitiert – etwa durch steigende Steuereinnahmen bei gleichbleibenden Nominalsätzen.
Fazit: Eigentum muss wieder geschützt werden
Der Staat beansprucht immer größere Eingriffsrechte in privates Eigentum, im Namen der sozialen Gerechtigkeit, des Klimaschutzes oder der Daseinsvorsorge. Doch was als moralisch begründet erscheint, kann in der Praxis schnell zu einer dauerhaften Aushöhlung wirtschaftlicher Freiheiten führen.
Gerade das Vergesellschaftungsrahmengesetz könnte ein Türöffner für weitere Enteignungswellen werden, nicht nur in der Wohnungswirtschaft, sondern auch in Bereichen wie Energie, Gesundheit oder Verkehr. Für Bürger und Unternehmer sollte das ein Alarmsignal sein.
Die zentrale Frage bleibt: Wie viel Staat wollen wir – und wo beginnt der Verlust an Freiheit und Verantwortung? In Berlin entsteht ein gefährlicher Präzedenzfall, denn mit dem neuen „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ könnten Unternehmen verstaatlicht werden, und das selbst bei angeblich mangelndem Klimaschutz oder Investitionszurückhaltung. Was als Regulierung daherkommt, ist der Einstieg in eine Politik, die Eigentum zur Verhandlungsmasse macht.
✅ dieBasis steht für die Unantastbarkeit der Grundrechte – dazu gehört auch das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG). Wer Freiheit, Verantwortung und Gemeinwohl stärken will, kann sich solchen Tendenzen nicht schweigend beugen.
Quellen