Grundrecht auf analoges Leben!

Die allgemeine Lebensführung wird durch zahlreiche Digitalisierungsprozesse sehr stark beeinflusst. Das Leben an sich ist jedoch immer analog, es kann nicht digital sein. Deswegen gilt es die analoge Lebensführung zu schützen: Bargelderhalt, Datenschutz, analoge Verwaltung.

Im Zuge der Digitalisierung nimmt die staatliche und privatwirtschaftliche Überwachung und Kontrolle der Bürger in erschreckendem Ausmaß zu. Mit großer Sorge erleben wir Bestrebungen, den Bürger gläsern zu machen und die damit einhergehende Machtkonzentration und Machtmissbrauch. Zunehmende digitale und „intelligente“ Systeme (Künstliche Intelligenz) nehmen dem Bürger die Entscheidungsfreiheit und die Verantwortung für seine eigenen Belange ab. Bürgerliche Eigenverantwortung und Selbstbestimmung werden hierdurch gefährdet.

Die Oppositionspartei dieBasis fordert ein Grundrecht auf analoges Leben und hat diese Forderung unter anderem in ihrem EU-Wahlprogramm festgehalten. Zu einem Grundrecht auf analoges Leben gehört unter anderem der Erhalt des Bargelds, das Recht zum Widerspruch gegen jede Form von elektronischer Datenspeicherung, oder das Recht aller Bürger, alle Verwaltungs-, Rechts- und Geschäftsprozesse jederzeit als Teil der allgemeinen Lebensführung in analoger Form durchzuführen. Eine digitale ID oder digitales Endgerät darf nicht Voraussetzung sein, um Grundbedürfnisse zu befriedigen.

Wir sind nicht allein. Auch die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guerót fordert in ihrem Buch „Wer schweigt stimmt zu“ (2021) ein „Recht auf analoges Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe“, umgesetzt als „ein Recht darauf, ohne Smartphone leben zu können“. Die einfache aber revolutionäre Vision: „Wir erhalten unsere analogen Strukturen“.

Der Landesverband dieBasis NRW lehnt die demokratiefeindlichen Tendenzen der Digitalisierung ab und setzt sich ein für garantierte analoge Teilhabe durch ein Grundrecht auf analoges Leben. Dazu Frank Bothmann, Mitglied im Landesvorstand NRW: „Wir sehen, dass die Rahmenbedingungen der Digitalisierung zunehmend auf dem Verordnungswege, also einer untergesetzlichen Ebene, geschaffen werden. Das Grundrecht auf eine analoge Lebensführung erfüllt für die Bürger eine entsprechende Abwehr- und Schutzfunktion.“ Mitglieder des Landesverbandes NRW, die sich an der Kampagne für ein Recht auf analoges Leben beteiligen wollen, wenden sich bitte an Frank Bothmann Noch kein Mitglied? Jetzt Mitglied werden