Grundrecht auf analoges Leben!

dieBasis fordert ein Grundrecht auf ein analoges Leben, denn die allgemeine Lebensführung wird durch zahlreiche Digitalisierungsprozesse sehr stark beeinflusst. Das Leben an sich ist jedoch immer analog, es kann nicht digital sein. Deswegen gilt es, die analoge Lebensführung zu schützen: Bargelderhalt, Datenschutz, analoge Verwaltung, Bereiche ohne Smartphone.

Im Zuge der Digitalisierung nimmt die staatliche und privatwirtschaftliche Überwachung und Kontrolle der Bürger in erschreckendem Ausmaß zu. Mit großer Sorge erleben wir Bestrebungen, den Bürger gläsern zu machen und die damit einhergehende Machtkonzentration und den Machtmissbrauch. Zunehmende digitale und „intelligente“ Systeme (Künstliche Intelligenz) nehmen dem Bürger die Entscheidungsfreiheit und die Verantwortung für seine eigenen Belange ab. Bürgerliche Eigenverantwortung und Selbstbestimmung werden hierdurch gefährdet.

Forderung von dieBasis zur EU-Wahl: Recht auf analoges Leben!

Die Oppositionspartei dieBasis fordert ein Recht auf analoges Leben und hat diese Forderung unter anderem in ihrem EU-Wahlprogramm festgehalten. Zu einem Recht auf analoges Leben gehört unter anderem der Erhalt des Bargelds, das Recht zum Widerspruch gegen jede Form von elektronischer Datenspeicherung, oder das Recht aller Bürger, alle Verwaltungs-, Rechts- und Geschäftsprozesse jederzeit als Teil der allgemeinen Lebensführung in analoger Form durchführen zu können. Eine digitale ID oder ein digitales Endgerät darf nicht Voraussetzung sein, um Grundbedürfnisse zu erfüllen.

Wir sind nicht allein. Auch die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guerót fordert in ihrem Buch „Wer schweigt stimmt zu“ (2021) ein „Recht auf analoges Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe“, umgesetzt als „ein Recht darauf, ohne Smartphone leben zu können“. Die einfache aber revolutionäre Vision: „Wir erhalten unsere analogen Strukturen“.

Der Landesverband dieBasis NRW lehnt die demokratiefeindlichen Tendenzen der Digitalisierung ab und setzt sich für garantierte analoge Teilhabe durch ein Grundrecht auf analoges Leben ein. Dazu Frank Bothmann, Mitglied im Landesvorstand NRW: „Wir sehen, dass die Rahmenbedingungen der Digitalisierung zunehmend auf dem Verordnungswege, also einer untergesetzlichen Ebene, geschaffen werden. Das Grundrecht auf eine analoge Lebensführung erfüllt für die Bürger eine entsprechende Abwehr- und Schutzfunktion.“

Ansprechpartner beim Landesverband NRW zum Thema, ist Frank Bothmann, erreichbar unter:

Mit dem Beschluss auf dem Landesparteitag dieBasis NRW ist das ,,Grundrecht auf analoge Lebensführung” eine offizielle Forderung der Partei dieBasis.

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