Sachstandsanfrage zu RKI-Protokollen

Im Namen aller Mitglieder des Landesverbands dieBasis NRW hat das Vorstandsteam des Landesverbands der Basisdemokratischen Partei Deutschland, eine Sachstandsanfrage zu den am 23.07.2024 vollständig und ungeschwärzt veröffentlichten RKI-Protokollen an die Landesregierung NRW, Herrn Hendrik Wüst, gestellt.

Artikel 17 unseres Grundgesetzes besagt:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Die Anfang des Jahres 2024 neu gegründete AG Sachstandanfragen der Partei dieBasis befasst sich auf dieser Grundlage ebenfalls mit Befragungen an Parlamentarier. Die Grundrechtepartei dieBasis fordert eine umfassende Aufarbeitung der Coronazeit.

Im Folgenden die Anfrage des Landesverbands NRW im Wortlaut.

Sachstandsanfrage zu den RKI-Protokollen

der Vorsitzenden des Landesvorstands NRW der Basisdemokratischen Partei Deutschland, dieBasis, Patrick Krone und Manal Noura El Zein stellvertretend für 3374 Mitglieder des Landesverbandes NRW.

Stand der Vorhabenplanung zu den am 23.07.2024 vollständig und ungeschwärzt veröffentlichten RKI-Protokollen im NRW-Landtag.

Aufgrund der vollständig veröffentlichten RKI-Protokolle und der Stimmen der Bürger im Land, die von der Landesregierung eine umfassende Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen fordern, möchten die Fragesteller erfahren, wie der Arbeits- bzw. Sachstand zur Corona-Aufarbeitung in NRW ist.

Im Namen von 3374 Mitgliedern im Landesverband NRW stellen wir der Landesregierung NRW folgende sechs Fragen:

  1. Ist ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen ins Leben gerufen worden? Oder ist ähnliches geplant?
  2. Welche Schlüsse, Zielsetzungen und Widergutmachungen in Bezug auf die Corona-Maßnahmenzeit wurden bisher wie und wo durch die Landesregierung erarbeitet?
  3. In Bezug auf die Enquetekommission II finden wir zum Thema Pandemie eine Anhörung vom 26.04.2024 zum „Krisen- und Notfallmanagement im Zusammenhang von Pandemien (vulnerable Gruppen)“. Es wird sich unter dem o.g. Titel im Fließtext auf vulnerable Gruppen mit Bezug auf den Klimawandel bezogen. Da es in der Corona-Maßnahmenzeit Grundrechts- und Freiheitseinschränkungen für die gesamte Bevölkerung gab, bitten wir um Mitteilung, was der Klimawandel mit der Aufarbeitung der sog. Corona-Pandemie zu tun hat und warum es keine weiteren Anhörungen der Enquetekommission zum Thema Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen gibt.
  4. Wird von der Landesregierung geplant, die RKI-Protokolle konkret auszuwerten und werden die darin enthaltenen Empfehlungen des RKI mit den durchgeführten Entscheidungen der Landesregierung während der Corona-Maßnahmenzeit verglichen und die Resultate öffentlich diskutiert? Dies insbesondere im Hinblick auf die vom RKI keineswegs empfohlenen langen Schulschließungen in NRW sowie das Maskentragen für Schulkinder und das Maskentragen im Freien.
  5. Werden vom Land NRW die verordneten Corona-Maßnahmen, deren negativen Nachwirkungen bis heute die Bürger in NRW in vielfältiger Weise betreffen, dem heutigen Kenntnisstand entsprechend kritisch auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft? Was genau sind die von der Landesregierung geplanten nächsten Schritte dazu?
  6. Hierzu gehören auch die finanziellen Belastungen der öffentlichen (kommunalen) Haushalte. Durch Initiative des Landes NRW wurden Corona-Schäden als langfristige Schulden in den Haushalten isoliert. Inwieweit hat diese Regelung sicheren rechtlichen Bestand, da der Anlass für diese Schäden durch eine offensichtlich politisch motivierte Zuspitzung der Corona-Maßnahmen verursacht wurde.

Wir dürfen Sie um eine Antwort an unsere Landesgeschäftsstelle Köln, Unnauer Weg 7a, 50767 Köln bis zum 06.09.2024 bitten.

Köln , den 19.08.2024

gez. Patrick Krone (Landesvorsitzender)