Antwort auf Sachstandsanfrage

Die Antwort auf die Sachstandsanfrage von dieBasis NRW an das Land NRW, mit den Fragen nach dem Stand der Auswertung der RKI-Protokolle durch die Landesregierung, liegt vor. Hintergrund ist, dass das Vorstandsteam von dieBasis NRW am 20.08.2024 eine Sachstandsanfrage zu den am 23.07.2024 vollständig und ungeschwärzt veröffentlichten RKI-Protokollen an die Landesregierung NRW, zu Händen Herrn Hendrik Wüst, gestellt hat.

Nun hat dieBasis NRW am 29.09.2024 eine Antwort von der Landesregierung NRW erhalten. Die Antwort kam per E-Mail aus dem Gesundheitsministerium, dem Referat für Infektionsschutz (referat-vb4 des MAGS). Das Schreiben wurde ohne Nennung eines Namens bzw. Bearbeiters und nicht im Namen von Herrn Wüst gesendet. Der Absender ist lediglich das Referat für Infektionsschutz.

Warum keine direkte Stellungnahme der Landesregierung?

Wir folgern, dass sich innerhalb der Landesregierung und auch innerhalb der zuständigen Ministerien niemand persönlich an das heikle Thema ,,RKI-Protokolle” herantraut oder damit in Verbindung gebracht werden will.

Der Autor des Antwortschreibens verweist auf die Einhaltung der Vorschriften und Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz: „die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der zur Bekämpfung der Coronapandemie getroffenen Maßnahmen sowohl in den Prozessen zur Ausgestaltung der Maßnahmen, aber auch im Vollzug vor Ort, eine herausragende Rolle eingenommen“.

Es wird ausdrücklich auf die fachliche Kompetenz des Robert-Koch-Instituts (RKI) hingewiesen und dass das RKI „entsprechend seiner Aufgaben in der Coronapandemie wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen erarbeitet“. Der Absatz schließt mit der Aussage „Eine Auswertung der internen COVID-19-Krisenstabsprotokolle des RKI durch die Landesregierung ist nicht geplant.“

Warum keine Auswertung der RKI-Protokolle durch die Landesregierung?

Da lt. dem vorliegenden Antwortschreiben der Landesregierung keine Auswertung der internen COVID-19-Krisenstabsprotokolle geplant ist, scheint die Landesregierung NRW die Existenz der veröffentlichten RKI-Protokolle zu leugnen. Oder möchte man nicht sehen und zur Kenntnis nehmen, was nicht sein kann?

In dem Antwortschreiben werden die Corona-Maßnahmen, um die „Folgen der Coronapandemie bestmöglich abzumildern“ hochgelobt. Eine kritische Würdigung der negativen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen selbst, wird in dem Schreiben in keiner Weise reflektiert.

Die Corona-Krise hat zu erheblichen Belastungen der öffentlichen Haushalte geführt, da ohne Evidenz und ohne Evaluation unzählige teure Maßnahmen umgesetzt wurden. Der Autor des Antwortschreibens führt weiter aus, dass „die Vorschriften zur haushaltsrechtlichen Isolierung schließlich auf den Jahresabschluss 2021 sowie die Haushaltsjahre 2022 und 2023 ausgeweitet“ wurden. Die Rechtmäßigkeit dieser buchhalterischen Bilanztricks, die dazu führen, dass in den öffentlichen Haushalten hohe Schulden versteckt sind, wird nicht thematisiert.

dieBasis NRW fordert: Aufarbeitung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit

Die Aufarbeitung der Coronazeit muss das gesundheitliche Leid unzähliger Mitbürger, die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Folgen und die negativen Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt umfassen.

Mit der Antwort auf die Sachstandsfrage zu den RKI-Protokollen an dieBasis NRW, bringt die jetzige Landesregierung NRW zum Ausdruck, dass sie an einer Aufarbeitung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit keinerlei Interesse hat und die Sorgen und das Leid der Bürger vernachlässigt.

dieBasis NRW fordert von der Landesregierung eine umfassende Aufarbeitung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, denn das ist die eigentlich korrekte Bezeichnung für die Corona-Maßnahmen.