EU Durchführungsverordnungen

Die EU-Kommission hat in den letzten Tagen weitere und nun insgesamt vier Insektenarten in unterschiedlichen Verarbeitungsformen als “Speiseinsekten” zugelassen:

Mehlwürmer, Heuschrecken, Grillen sowie der Getreideschimmelkäfer dürfen als Zutat in Lebensmitteln wie Brot, Suppen, Nudeln, Pizzaprodukten, Snacks, Erdnussbutter, Proteinerzeugnissen als Fleisch-Analoge, Schokoladenerzeugnissen und weiteren verwendet werden.

Beispiel: Durchführungsverordnung (EU) 2023/5 der Kommission vom 3. Januar 2023 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel.

Bei der Verwendung von Insekten in Lebensmitteln muss auf der Umverpackung der Hinweis zu finden sein, dass der Verzehr bei Menschen mit bekannten Allergien gegen Krebs- und Weichtiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann.

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#dieBasis NRW empfiehlt: Lupe mitnehmen! Wir fordern die Abschaffung von EU-Vorgaben für Lebensmittel!

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weitere Quelle: In der EU offiziell zugelassen: Diese vier Insekten können sich in Ihren Lebensmitteln verbergen (report24.news)