Unabhängigkeit in der Justiz

Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Grundpfeiler jeder funktionierenden Demokratie. Sie ist zu wahren, damit Rechtsstaatlichkeit und faire Verfahren sichergestellt sind.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht hinreichend unabhängig gegenüber der Exekutive sind.
(Quelle: https://verfassungsblog.de/frei-aber-nicht-unabhangig)

Der Generalstaatsanwalt untersteht dem jeweiligen Justizminister des Bundeslandes. Damit genießen Staatsanwälte nicht das Privileg sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit wie die Richter. Dies ist in Deutschland ein erheblicher Mangel und bedarf einer dringenden Reform.

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dieBasis steht für eine unabhängige Justiz, die frei von politischem Druck und Einflussnahme agieren kann. Die Staatsanwaltschaft muss in der Lage sein, objektiv und unabhängig zu handeln, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser Rechtssystem aufrechtzuerhalten.