Anschlag gegen die Pressefreiheit

Gastbeitrag von Silke Editha Roetger

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Compact-Magazin GmbH und ihre dazugehörige Videoproduktionsgesellschaft mit einem Griff in die Trickkiste und auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten.

Der Griff in die Trickkiste dabei: Die Kapitalgesellschaften Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH werden nicht als Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sondern als Vereine definiert. Auch werden nicht direkt Inhalte und Veröffentlichungen verboten, sondern fragwürdige Verbindungen und das Umfeld des „Vereins“ herangezogen. Darüber hinaus soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die inhaltliche Grundlage für das Verbot geliefert haben. Hier sei die Frage erlaubt, warum das Bundesverfassungsgericht nicht selbst eine Entscheidung aufgrund dieser Datenlagen gefällt und das Magazin verboten hat.

Was bedeutet Zensur? Einmaliger Vorgang gegen die Pressefreiheit

Was Zensur bedeutet, beschreibt die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) mit einfachen Worten: „Der Staat kontrolliert, was die Medien berichten, welche Worte die Medien benutzen, welche Bilder die Medien zeigen. Gefällt dem Staat etwas nicht, verbietet der Staat das.“

Allerdings heißt es nur Zensur, wenn das Verbot direkt auf die Inhalte eines Verlags abzielen. Wird die Begründung zu einem Verbot hergeleitet, wie im Fall Compact-Magazin GmbH, dann ist das keine Zensur, sondern… Ja, was ist es, was die Bundesregierung, vertreten durch Innenministerin Nancy Faeser, da betreibt?

Der Vorgang ist in dieser Form einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und ein Schlag gegen Meinungs- und Pressefreiheit. Im Beisein anderer Pressevertreter wurden in einem öffentlichen Spektakel Räume der Gesellschaft bzw. der Gesellschafter in vier Bundesländern durchsucht und das Vermögen der Gesellschaft beschlagnahmt.

Welche Beweise gibt es gegen Compact? Wer ist der Nächste?

Für Faeser sei COMPACT „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ und richte sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung” (https://archive.is/uKTGa). Konkrete Beweise, beispielsweise in Form von Verurteilungen, Strafanzeigen oder -prozessen, bleibt das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) nicht nur schuldig, laut COMPACT gibt es sie nicht.

Dabei heißt es bei der Bundeszentrale für politischer Bildung in einfacher Sprache präzise erläutert: „Er darf auch nicht bestraft werden, weil die Regierung eine andere Meinung hat.“ Nun sollten sich die Pressevertreter, die den Hausdurchsuchungen beiwohnten vielleicht fragen, wer der nächste ist und welche Gründe dann hergeleitet werden. Vielleicht müssen sie sich, als bislang regierungstreue Hofberichterstatter, diese Frage zunächst nicht stellen. Solange sie konform bleiben.

Pressefreiheit versus Nancy Faeser

„Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein.“ Mit diesem Satz beginnt die Präambel des deutschen Pressekodexes. Weiter steht dort: „Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr.“ Dieses ehrenwerte Bekenntnis wurde von den meisten freien und zwangsfinanzierten Medien und Verlagen allerdings selbst nicht mehr eingehalten. Nun sind Willkür und staatlichen Eingriffen Tür und Tor geöffnet.

Deshalb muss dem Vorgehen von Nancy Faeser Einhalt geboten werden! dieBasis NRW wertet das Compact-Verbot von Nancy Faeser als klar verfassungsfeindlich. Kritische und alternative Medien zu verbieten dient nicht dem Schutz der Demokratie, sondern dem Bestreben einer totalen Kontrolle des Debattenraums. Wir fordern freie und unabhängige Medien statt Zensur, Propaganda und Verbote. Alle Demokraten sind dazu aufgefordert, dem Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit entschlossen entgegenzutreten.

„Niemand, der Bücher, Zeitungen, Radio- oder Fernsehsendungen macht oder etwas im Internet schreibt, muss den Staat vorher um Erlaubnis fragen“, steht geschrieben bei der Bundeszentrale für politische Bildung in einfacher Sprache.