NRW: Beteiligungsverfahren zum Entwurf der Änderungen des LEP

Windräder herabhängend

15. Juli 2023 (NSF)

Die Landesregierung hat am 02. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) zu ändern. Bis zum 28. Juli 2023 besteht im Rahmen des obligatorischen Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit für jeden Bürger und jede Bürgerin, eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben.

Ziel der Änderung ist insbesondere die schnelle Umsetzung des „Wind-an-Land-Gesetzes“ und damit den Ausbau von Wind- und Solaranlagen großflächig und schnell voran zu treiben.

Dabei sollen

  • Mindestabstände zu Wohngebieten entfallen,
  • Höhenbeschränkungen aufgehoben werden,
  • Waldflächen genutzt werden können,
  • und Äcker und Seen für Solar- und PV-Anlagen freigegeben werden.

Mit dem Beteiligungsverfahren bietet sich die Chance der echten Bürgerbeteiligung, um diesem Wahnsinn ein Ende zu bereiten. 

Zumal Investoren für erste Solarparks bereits Schlange stehen. (Beispiel: Strom für 12.000 Haushalte: Investor will bei Hellenthal zwei neue Solarparks bauen (msn.com))

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung (28. Juli 2023) vorzugsweise elektronisch über „Beteiligung NRW“ per E-Mail an  oder per Post möglich:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Berger Allee 25 in 40213 Düsseldorf.


Unser Stadtverband Remscheid hat ein Muster für eine Stellungnahme erarbeitet, das gerne genutzt oder auch gänzlich geändert verwendet werden kann. Ebenfalls haben wir den Entwurf der Änderung des LEP abgelegt und aus unserer Sicht wichtige Passagen im Text gekennzeichnet.