Prof. Martin Schwab widerspricht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, welches einen ehemaligen Offizier wegen öffentlicher Regierungskritik zum Demokratiefeind erklärt. Die Oppositionspartei dieBasis gibt Regierungskritikern Rückendeckung und fordert eine politisch unabhängige, allein dem Rechtsstaat verpflichtete Justiz.
Für einen pensionierten Bundeswehroffizier hat seine in harten Worten formulierte Kritik an der Pandemiepolitik der deutschen Bundesregierung existenzbedrohliche Folgen. Weil er in der Pandemiepolitik diktatorische Züge sah, verurteilte das BVerwG ihn wegen Betätigung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und bewirkte eine Kürzung seiner Ruhestandsbezüge. Prof. Martin Schwab, Jura-Professor in Bielefeld und Mitglied der Oppositionspartei dieBasis widerspricht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einer Replik in der Epoch Times.
Der angeklagte Hauptmann a. D. hatte im April und Mai 2020 auf Facebook öffentlich angeführt, die Corona-Maßnahmen seien menschenrechtswidrig und diktatorisch und die Übergriffe der Polizei auf Corona-Demonstranten zeigten das Gesicht einer aufkommenden Diktatur. Das BVerwG entschied, die vom Ex-Offizier behauptete Absicht deutscher Regierungspolitiker, in Deutschland eine Diktatur errichten zu wollen, sei durch nichts belegt und stelle daher eine Diffamierung der damaligen Regierung Merkel dar.
Das Aussprechen der Wahrheit ist kein Dienstvergehen, so der Jurist Martin Schwab: „Das willkürliche Niederknüppeln friedlicher Demonstranten und der organisierte Gleichklang von Politik und Medien atmen nicht den Geist von Freiheit und Demokratie. Sie atmen den Ungeist einer aufkommenden Diktatur. Genauso, wie es der Ex-Offizier formuliert hatte.“ Und weiter: „Die Idee, eine vom deutschen Volk gewählte Bundesregierung könnte die ihr verliehene Macht ausnutzen, um die Menschen dauerhaft zu unterdrücken, oder die Corona-Krise sei gar der Startschuss zur Errichtung einer weltweit geplanten Diktatur, sprengt die Vorstellungskraft des BVerwG. Die Vorstellung, es sei unter Ausnutzung der Verängstigung in der Bevölkerung geplant, die Menschen dauerhaft zu unterdrücken, und zu diesem Zweck wirkten Politik, Medien und Kapital zusammen, bezeichnet das BVerwG ausdrücklich als „Verschwörungstheorie“ – ohne zu definieren, was dieser Begriff eigentlich bedeutet.“
Martin Schwab fordert Oppositionelle auf, sich von empörenden Einzelurteilen nicht einschüchtern zu lassen und weiter frei und deutlich ihre Meinung zu äußern, um so den Rechtsstaat vor weiterer Aushöhlung zu schützen: „Das Urteil des BVerwG ist ein schwerer Schlag für die Meinungsfreiheit. Aber es ist nicht deren Ende. Beamten und Soldaten ist bei ihrer öffentlich geäußerten Kritik zu raten, deren Tatsachengrundlage zu belegen. Denn die Wahrheit auszusprechen, ist niemals ein Dienstvergehen. Und wenn sich beweisen lässt, dass ein Politiker vorsätzlich die Unwahrheit sagt, dürfen auch Beamte und Soldaten ihn öffentlich der Lüge bezichtigen.
Die Oppositionspartei dieBasis fordert eine lückenlose juristische, politische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Pandemiepolitik und setzt sich ein für eine effektive Gewaltenteilung statt politischer Instrumentalisierung unserer Justiz. Macht mit! Jetzt Mitglied werden