Sachstandsanfrage von dieBasis NRW: am 26.09.2024 antwortete das Referat für Infektionsschutz auf die Sachstandsanfrage gem. Art. 17 Grundgesetz, die dieBasis NRW an den Ministerpräsidenten von NRW gestellt hatte. dieBasis hatte am 19.08.2024 den Stand zu einem Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen angefragt. Wir haben hier und hier berichtet.
Unsere Antwort auf die unzureichende Antwort per E-Mail des Landes auf unsere Sachstandsanfrage vom 19.08.2024 haben wir wiederum wie folgt beantwortet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrtes Referat für Infektionsschutz,
besten Dank für Ihre E-Mail vom 26.09.2024 an unsere E-Mail-Anschrift . Unsere Sachstandsanfrage vom 19.08.24 betreffend eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen, erfolgte im Namen unserer 3374 Mitglieder in NRW. Wir bedauern, dass wir keine direkte Antwort unseres Ministers Wüst erhalten haben und lt. Ihrem Schreiben unseren Mitgliedern lediglich kommunizieren können, dass „Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Thematik der Coronapandemie obliegt somit den Mitgliedern des Landtags. Ob dies geplant ist, ist der Landesregierung nicht bekannt.“
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Antwort unzureichend und in weiten Teilen nicht erfolgt ist. Wir geben zu bedenken, dass Sie sich gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern des Landes NRW in der Verantwortung befinden. Gerade weil es nachweislich erhebliche Fehleinschätzungen der Gefährdungsabwägung hinsichtlich der Coronainfektion gegeben hat, denen unzählige Menschen – insbesondere Kinder und Jugendliche, Kleingewerbetreibende, Wirtschaftsunternehmen des Mittelstands und der Gastronomie – ausgesetzt waren und deren Auswirkungen noch immer erheblich sind, erwarten wir eine selbstkritische Aufarbeitung.
Wir finden Ihren, für Nichtjuristen unverständlichen Hinweis auf den, dem Feudalismus entstammenden Begriff der (Einschätzungs-) Prärogative, unangebracht. Wie damals, nehmen Sie für sich das „Vorrecht des Gesetzgebers“ in Anspruch, über die Geeignetheit und Erforderlichkeit einer bestimmten gesetzlichen Regelung zur Erreichung eines legitimen Ziels letztverbindlich zu entscheiden.
Das Grundgesetz steht jedoch über diesem „Vorrecht“. Es garantiert jedem Staatsbürger den Schutz vor politischen Fehlentscheidungen.
Wir erwarten daher eine Beantwortung der konkreten Inhalte unserer Sachstandsanfrage, die sich eben und gerade NICHT auf die Begründung der Rechtmäßigkeit des Maßnahmenpakets beruft, sondern wir fordern eine Neubewertung unter Einbeziehung der bis heute erlangten Erkenntnisse.
Gerne erwarten wir in einem angemessenen Zeitrahmen Ihre namentlich unterzeichnete Antwort per analoger Briefpost an diese Anschrift.
Landesgeschäftsstelle dieBasis NRW
Unnauer Weg 7a
50767 Köln
Vielen Dank.
Köln, den 21.10.2024
dieBasis NRW,
gez. Patrick Krone, Landesvorsitzender
Wir werden an dieser Stelle berichten, wenn eine Antwort erfolgt ist. dieBasis steht für eine umfassende Aufarbeitung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Coronazeit.
#dubistdieBasis