Testzwang an Schulen rechtswidrig

Zum Jahresende siegt der Rechtsstaat in Hallte über die Pandemiepolitik: Das Amtsgericht Halle urteilte im Dezember 2023, dass der im Jahr 2021 erfolgte Ausschluss eines Kindes vom Präsenzunterricht rechtswidrig war. Die Eltern hatten die verpflichtenden Coronatests an der betreffenden freien Schule abgelehnt, weshalb die Schulleitung das Kind vom Unterricht ausschloss.

Den Anspruch der Schule auf Schulgebühren für die Zeit des Ausschlusses vom Präsenzunterricht lehnte das Amtsgericht Halle nun ab. Die Schulleitung muss die finanziellen Folgen des Ausschlusses vom Präsenzunterricht tragen, denn die Testverweigerung der Eltern war berechtigt. Das Amtsgericht Halle bestätigte, dass die Schulleitung zur Überprüfung der von den Eltern vorgebrachten Bedenken verpflichtet gewesen wäre und für den Test, zu dem sie alle Kinder verpflichtete, eine Gefahrenabwägung hätte vornehmen müssen. Aus dem Urteil vom 14.12.2023:

„Zu untersuchen wäre die Unschädlichkeit der gelieferten Tests nach der Gefahrenstoffverordnung durch die verantwortliche Schulleitung gewesen. Ohne eine solche Gefahrenabwägung durch den, der es am Ende einer Befehlskette persönlich von einem 8-jährigen Kind verlangt, ist der Test ein invasiver Eingriff, dessen Folgen weder das Kind noch die Eltern abschätzen können und daher nicht in Kauf nehmen müssen.“

Das Amtsgericht Halle bezieht sich ausdrücklich auf das Urteil von Richter Dettmar in Weimar aus dem April 2021, welcher Gutachter zur Bewertung der Corona-Maßnahmen an den Schulen herangezogen hatte: „Bei verständiger Lektüre des dem Schulleiter der Klägerin übermittelten Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 oder 09.04.2021 (9 F 148/21) und der darin veröffentlichten 3 Sachverständigengutachten wäre auch dem Schulleiter und dem Geschäftsführer der als Verein geführten Schule mehr als hinreichend klargeworden, dass die Beklagten als Eltern des Kindes triftige Gründe dafür hatten, ihrem Kind die stundenlange Maskenpflicht (im Unterricht und auf dem Schulhof) und die Selbsttestpflicht in der Schule aus gravierenden Sicherheitsbedenken für ihr Kind zu ersparen. Ihnen obliegt gem. Art. 6 GG Pflege und Erziehung des Kindes als natürliches Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.”

Der Landesvorstand dieBasis NRW begrüßt den kleinen Sieg des Rechtsstaats in Halle. Die Oppositionspartei dieBasis vereint wehrhafte Demokraten und setzt sich ein für die lückenlose juristische und politische Aufarbeitung der in weiten Teilen rechtswidrigen und gewalttätigen Pandemiepolitik, die Kinder systematisch benachteiligt, in ihren Rechten verletzt und traumatisiert hat. Wir fordern die vollständige Rehabilitierung von Familienrichter Dettmar aus Weimar, der mit seinem Urteil vom April 2021 für Kinderrechte und für den deutschen Rechtsstaat eingetreten ist. Wir haben unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung von unseren Kindern nur geborgt. Ihre Verteidigung ist oberste Pflicht aller Eltern, Demokraten und zivilisierten Menschen in Deutschland.